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   BSG, 18.12.1980 - 8a RU 92/79   

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https://dejure.org/1980,14260
BSG, 18.12.1980 - 8a RU 92/79 (https://dejure.org/1980,14260)
BSG, Entscheidung vom 18.12.1980 - 8a RU 92/79 (https://dejure.org/1980,14260)
BSG, Entscheidung vom 18. Dezember 1980 - 8a RU 92/79 (https://dejure.org/1980,14260)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anfängerschwimmkurs - Ausbildungsveranstaltung - Hilfe bei Unglücksfällen

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Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 08.12.2022 - B 2 U 14/20 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 12

    Auf der Grundlage dieser Grundsätze sind das DRK (Bundesverband) sowie die in ihm organisierten Landes-, Kreis- und Ortsvereine seit jeher in ihrem Kernbereich typische Hilfeleistungsunternehmen (vgl BSG Urteil vom 11.2.1981 - 2 RU 35/78 - BSGE 51, 176, 177 = SozR 2200 § 653 Nr. 5 S 14 = juris RdNr 19; BSG Urteil vom 18.12.1979 - 2 RU 67/77 - BSGE 49, 222, 225 = SozR 2200 § 653 Nr. 3 S 7 f = juris RdNr 22; s auch BSG Urteil vom 18.12.1980 - 8a RU 92/79 - SozR 2200 § 539 Nr. 75 S 208 f = juris RdNr 16).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.05.2009 - L 2 U 25/08

    Kein Unfallversicherungsschutz bei Teilnahme an einer Jugendfreizeit der

    Wie das Bundessozialgericht (BSG) bereits zur Vorgängervorschrift (§ 539 Abs. 1 Nr. 8 RVO) ausgeführt hat (BSG, Urteil vom 18.12.1980 - 8a RU 92/79 in SozR 2200 § 539 Nr. 75), ist maßgebend für das Versichertsein eines Teilnehmers an einem Ausbildungslehrgang der DLRG, ob der jeweilige Lehrgang eine hinreichend unmittelbare Sachnähe zur Hilfe bei Unglücksfällen hat.
  • BSG, 04.08.1992 - 2 RU 39/91

    Feststellung der Verletzung als Folge eines Arbeitsunfalls - Anforderungen an die

    Entgegen der Auffassung des Klägers sind nach den bindenden Feststellungen des LSG (§ 163 SGG) auch keine Anhaltspunkte dafür zu entnehmen, daß der Tauziehwettbewerb mit dem Ziel der körperlichen Ertüchtigung als versicherte Ausbildungsveranstaltung in einem Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen gedient hätte (s dazu BSG SozR 2200 § 539 Nr. 75).
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